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Schwimmbecken

  • Die Einrichtung ist für die Einhaltung der Vorschriften über die Eigenschaften des Schwimmbades, die Wasserqualität sowie die Wartung und Überwachung verantwortlich.
  • Bei Bedarf eine qualifizierte Person gesetzlich vorgeschrieben, wird das Schwimmbad von 10 bis 18 Uhr (Sommer) und 09 bis 17 Uhr (Winter) beaufsichtigen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Nutzung des Beckens nicht gestattet.
  • Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die Verwendung von Matten oder anderen aufblasbaren Gegenständen in den Becken nicht gestattet ist, mit Ausnahme von Schwimmlernhilfen und Schwimmlernschläuchen.
  • Das Mitbringen von Glasgegenständen (Gläser, Flachmänner, Spiegel, Flaschen usw.) ist verboten.
  • Weder die physische Zugänglichkeit des Beckens noch die Leichtigkeit oder Möglichkeit, die Hindernisse zu überwinden, die dies verhindern, stellen eine Ausnahme von diesem Verbot dar.
  • Ungeachtet des Vorstehenden und jederzeit liegt die alleinige Verantwortung für die Entscheidung zur Nutzung des Beckens beim Badegast, ebenso wie für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch die Nutzung des Beckens oder durch seine Bewegungen und Manöver während des Bades entstehen.
  • Der Badegast haftet auch für etwaige Unannehmlichkeiten, die anderen Benutzern, Kunden oder Nachbarn entstehen.
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder oder deren Angehörige gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetz.
  • Die Benutzer müssen im Schwimmbadbereich den Anweisungen des Bademeisters Folge leisten.
  • Die Einrichtung kann die unangemessene Nutzung des Schwimmbades jederzeit untersagen.
  • Das Reservieren von Sonnenliegen ist nicht gestattet. Unser Hotelpersonal wird alle Gegenstände, die Sonnenliegen oder Sitzplätze reservieren, täglich entfernen, ohne dass diese genutzt werden. Wir wünschen allen unseren Gästen die gleiche Möglichkeit, unsere Einrichtungen zu nutzen und zu genießen.

  • Kinder, die noch nicht auf die Toilette gehen können, müssen im Pool wasserdichte Windeln tragen.

Gemäß Artikel 14 des Königlichen Erlasses 742/2013 vom 27. September, der die technisch-hygienischen Kriterien für Schwimmbäder festlegt, veröffentlichen wir hiermit die folgenden Informationen:

EMPFEHLUNGEN GEGEN SONNENSTRAHLUNG

1· Vermeiden Sie Sonneneinstrahlung in den Mittagsstunden (zwischen 12 und 17 Uhr) sowie längere Aufenthalte oder Nickerchen in der Sonne.

2· Reduzieren Sie die direkt der Sonne ausgesetzten Körperteile. Leichte Kleidung, dicke Strickhemden und -hosen blockieren den Großteil der Sonneneinstrahlung. Helle Baumwollhemden sind in heißen Klimazonen die bequemste Kleidung. Die Kleidung sollte bequem und nicht zu eng anliegend sein.

3· Es wird empfohlen, den Kopf mit einem Hut oder einer Mütze zu bedecken.

4· Die Sonne kann auch die Augen schädigen. Daher wird empfohlen, eine geeignete Sonnenbrille zu tragen, die mindestens 90 % der ultravioletten Strahlung filtert.

5· Tragen Sie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor, die Ihrem Alter, Ihrem Hauttyp und der Körperregion entsprechen. Tragen Sie diese Schutzmittel 30 Minuten vor dem Sonnen großzügig auf und wiederholen Sie die Anwendung alle zwei Stunden sowie nach jedem Schwimmen. Bedenken Sie, dass selbst sehr wirksame Sonnenschutzmittel, die sowohl vor UVB- als auch vor UVA-Strahlung schützen, keinen vollständigen Schutz vor den gesundheitlichen Risiken durch ultraviolette Strahlung (UV) garantieren können. Aus diesem Grund wurden die Kennzeichnungsvorschriften für Sonnenschutzmittel geändert. Etiketten dürfen nicht mehr behaupten oder auch nur suggerieren, dass sie vollständigen Schutz vor den Risiken übermäßiger UV-Strahlung bieten. Die einzige Möglichkeit, die durch die Sonne verursachten Schäden vollständig zu vermeiden, besteht darin, die Exposition zu vermeiden und andernfalls die hier beschriebenen angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu verringern.

6· Seien Sie vorsichtig bei Sonneneinstrahlung auf und im Wasser, da die Strahlung in klarem Wasser bis zu einem Meter tief eindringen kann.

7· Schützen Sie insbesondere Kinder, da sie zu dieser Jahreszeit sehr empfindlich auf übermäßige Sonneneinstrahlung reagieren. Sonneneinstrahlung bei Kindern unter 3 Jahren sollte ebenfalls vermieden werden. Es sollten Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden (Lichtschutzfaktor über 40 wird empfohlen).

8· Wenn Sie Medikamente einnehmen, prüfen Sie, ob diese die Empfindlichkeit der Haut gegenüber ultravioletter Strahlung nicht erhöhen.

Gemäß Artikel 14 des Königlichen Erlasses 742/2013 vom 27. September, der die technisch-hygienischen Kriterien für Schwimmbäder festlegt, veröffentlichen wir hiermit die folgenden Informationen:

EMPFEHLUNGEN ZUR VERMEIDUNG VON ERTRINKEN UND RÜCKENMARKSTRAUMA UND -VERLETZUNGEN IN SCHWIMMBÄDERN

1. Vermeiden Sie die Abflüsse in Schwimmbädern.

2. Prüfen Sie vor dem Betreten sorgfältig die Wassertiefe.

3. Springen Sie nicht kopfüber an Stellen, deren Tiefe Sie nicht kennen. Die Tiefe könnte geringer sein als gedacht, was zu schweren Stößen und möglichen Wirbelsäulenverletzungen führen kann.

4. Vermeiden Sie Bereiche, die sich nicht zum Springen ins Wasser eignen, wie Bäume, Balkone und andere ungeeignete Stellen.

5. Gehen Sie langsam ins Wasser oder springen Sie mehrmals mit den Füßen voran hinein, bevor Sie kopfüber springen.

6. Beim Kopfüberspringen sollten Ihre Arme vor Ihrem Kopf sein und Ihren Körper in Verlängerung halten, um Kopf und Nacken zu schützen. Ein schwerer Sturz aus großer Höhe, auch ins Wasser, kann schwere Verletzungen verursachen.

7. Beaufsichtigen Sie Kinder ständig in der Nähe von Freizeitgewässern, auch in flachen Gewässern.

8. Vermeiden Sie Alkoholkonsum vor Aktivitäten im oder am Wasser.

9 Generell ist Vorsicht vor Verdauungsbeschwerden geboten. Es wird dringend empfohlen, vor dem Baden zu duschen, um den Körper an die Temperatur zu gewöhnen und Verdauungsbeschwerden sowie andere Komplikationen zu vermeiden.

10. Springen Sie nicht über Personen im Wasser.

Im Falle eines Unfalls und im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Verletzten zu bergen oder zu bewegen, ist es außerdem sehr wichtig, den Nacken zu fixieren, Bewegungen der Wirbelsäule zu vermeiden und einen Fachmann zu konsultieren, damit dieser den Verletzten bergen kann. Der Verletzte sollte nicht in einem Nutzfahrzeug transportiert werden.

Es sei daran erinnert, dass viele Menschen lebenslang im Rollstuhl sitzen, weil sie die oben genannten Empfehlungen nicht beachtet haben.

Liebe Gäste,In unserem Hotel, haben die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gäste oberste Priorität. Um eine sichere und gesunde Umgebung in unseren Schwimmbädern zu gewährleisten, befolgen wir strenge Hygiene- und Wasserqualitätsprotokolle.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir im seltenen Fall, dass ein Fäkalien- oder Erbrechensereignis in einem unserer Schwimmbäder festgestellt wird, sofort ein Sicherheits- und Desinfektionsprotokoll aktivieren. Dieses Verfahren, das zum Schutz der Gesundheit aller Badegäste entwickelt wurde, beinhaltet die vorübergehende Schließung des betroffenen Pools.

Aus diesem Grund ist es obligatorisch, dass kleine Kinder, die noch nicht stubenrein sind, IMMER Schwimmwindeln tragen, wenn sie sich im Pool aufhalten.

Die Schließung ist notwendig, um eine gründliche Desinfektion durchzuführen und sicherzustellen, dass die Chlor- und pH-Werte optimal sind, bevor der Pool wieder geöffnet wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit in solchen Situationen, da diese Maßnahmen unerlässlich für die sichere Nutzung unserer Einrichtungen sind.Mit freundlichen Grüßen,Die Hotelleitung